Urlaubstage-Rechner: Guthaben zuverlässig berechnen

Es ist gleichermassen für Arbeitnehmer wie für Personalverantwortliche nicht selten, dass bei der Erfassung des Urlaubsanspruchs Unsicherheiten auftreten können. Vor allem im Zuge eines Pensum-Wechsels, bei einer Teilzeitanstellung oder auch im Fall eines unterjährigen Eintritts bzw. Austritts kann man schnell den Überblick verlieren — und ärgerliche oder schlimmstenfalls kostspielige Fehler machen. Mithilfe des Urlaubstage-Rechner von Staff Times können Sie dieses Problem umgehen. Zuverlässig, schnell und einfach — berechnen Sie ganz genau, wie viele Urlaubtage Ihren Mitarbeitern oder Ihnen zusteht!

Online Urlaubsanspruch berechnen — schnell und korrekt mit Staff Times

Den Urlaubstage-Rechner von Staff Times können Sie beim Ein- oder Austritt während des Jahres und bei einer Arbeitszeitverkürzung oder Arbeitszeiterhöhung Ihren Urlaubsanspruch berechnen, um absolute Klarheit dahingegen zu erlangen. Unter dem Begriff Urlaub versteht man in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch, also ein sogenanntes Guthaben an freien Arbeitstagen. Allgemein richtet sich der Urlaubsanspruch nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit der jeweiligen Mitarbeitenden. Unter Urlaubstagen versteht man das Fernbleiben von Personen mit der entsprechenden Genehmigung des Arbeitgebers. Der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland dient dem sozialen Arbeitsschutz und beträgt vier Wochen im Jahr. Laut § 2 des Bundesurlaubsgesetzes gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch für folgende Personengruppen:

  • Arbeiter
  • Angestellte
  • Auszubildende
  • Arbeitnehmerähnliche Personen


Die korrekte Berechnung Ihres Urlaubsanspruches erfolgt für Sie im Online-Urlaubsrechner automatisch. Ihren Stundenanspruch können Sie gerechnet in Tagen, Stunden und Minuten oder wahlweise als praktische Darstellung des Dezimal-Systems ablesen — ganz nach Bedarf und Ihrer Art der Erfassung. Sehen Sie die Vorteile des Urlaubstage-Rechners auf einen Blick:

  • individuelle mobile Berechnung des Urlaubsanspruches
  • übersichtliche Auflistung des Urlaubsguthaben
  • höhere Transparenz
  • geringerer Aufwand für die Administration

Welche deutschen Gesetzlichkeiten sollte man zum Thema Urlaubsanspruch berücksichtigen?

In der Praxis ist festgelegt, dass Arbeitnehmern mindestens vier Wochen Urlaub zur Verfügung stehen. Der gesetzliche Mindesturlaub entspricht laut § 3 des Bundesurlaubsgesetzes 24 Werktage, also alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Der Mindesturlaub richtet sich nach einer sechs-Tage-Woche. Bei einer fünf-Tage-Woche wird der Urlaub anteilig kürzer und entspricht 20 Tage pro Jahr.

Der Urlaub des Arbeitnehmers darf vom Arbeitgeber nur dann verweigert werden, wenn die Dringlichkeit betrieblicher Belange oder Urlaubstage anderer Arbeitnehmer Vorrang hat. Urlaub muss auch dann gewährleistet werden, wenn der Arbeitnehmer diesen im Anschluss einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation in Anspruch nimmt. Dabei ist zu beachten, dass Krankheitstage nicht als Urlaubstage gelten.

Uhr wird übergeben

Der Jahresurlaub muss bis spätestens 31. März des Folgejahres genommen werden und muss im Voraus zwischen dem jeweiligen Unternehmen und dem Arbeitgeber vereinbart werden. Ist das nicht der Fall, verfallen die entsprechenden Urlaubstage des jeweiligen Arbeitnehmers. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, kurz EuGH, besagt, dass der Urlaub nicht automatisch zum 31. Dezember verfällt. Dieser Fall tritt erst ein, wenn der Arbeitnehmer rechtzeitig aufgefordert wurde, den Urlaub im laufenden Jahr in Anspruch zu nehmen, weil dieser sonst verfallen wird. Eine Auszahlung der Urlaubstage kann vom Arbeitgeber getätigt werden, solange dieser Aspekt nicht anders im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung berechnet sich der Urlaubsanspruch anteilig zu den monatlich gearbeiteten Stunden. Für weitere Fragen und Antworten rund um den Urlaubsanspruch verweisen wir auf die entsprechende Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.


Staff Times: Ihr Experte für mobile Arbeitszeiterfassung

Wir von Staff Times sind Ihr kompetenter Partner im Bereich der mobilen Zeiterfassung und helfen Ihnen mit unserem Urlaubstage-Rechner bei der Urlaubsberechnung, um Ihr Guthaben an Urlaubstagen exakt zu berechnen. Unternehmen, Projektleiter und Personalverantwortliche profitieren bei der unkomplizierten Arbeitszeiterfassung per App von vielerlei praktischen Funktionen Unsere mobile Lösung richtet sich dabei an verschiedenste Branchen und ermöglicht zum Beispiel die praktische Zeiterfassung im Handwerk wie auch die flexible Zeiterfassung auf Baustellen. Jetzt selbst testen!